Kommt der Versicherungsnehmer der Zahlungspflicht des beitrages
nicht nach und gerät dadurch in einen Beitragsrückstand,
ist die Versicherung leistungsfrei und der Versicherungsschutz erlöscht.
Der Leistungsentbindung geht jedoch ein qualifiziertes Mahnverfahren
voraus in dem die Versicherungsgesellschaft dem Versicherten inklusive
Fristsetzung darauf hinweist. Werden die Beträge nicht nachgezahlt,
wird auch kein rückwirkender Leistungsanspruch gewährt.