Wahlleistungen für den Patienten sind zusätzliche Leistungen
im Krankenhaus die
in Anspruch genommen werden können. Man unterscheidet hierbei
ärztliche Wahlleistungen wie die privatärztliche Behandlung
durch den Arzt nach Wahl (Bsp. Chefarzt) und nichtärztliche
Wahlleistungen wie Ausstattung des Zimmers, sanitäre Sondermöglichkeiten
oder Auswahlmöglichkeiten bei der Verpflegung. Diese Wahlleistungen
sind privat zu bezahlen. Hierfür wird meistens ein Arztzusatzvertrag
zwischen Patient und dem abrechnungsberechtigtem zuständigen
Arzt vereinbart. Diese Leistungen können mündlich als
auch schriftlich vereinbart werden, erfordern keine bestimmte Form.
Zu Beginn des Krankenhausaufenthaltes wird zum Schutz des Patienten
zwischen Krankenhausträger und Patienten eine Wahlleistungsvereinbarung
getroffen. Man unterscheidet bei Wahlleistungen somit den totalen
Krankenhausvertrag, den Arztzusatzvertrag und die Wahlleistungsvereinbarung.