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Wahlleistungen
Wartezeiten
Wirtschaftlichkeitsreserven




Wahlleistungen


Wahlleistungen für den Patienten sind zusätzliche Leistungen im Krankenhaus die
in Anspruch genommen werden können. Man unterscheidet hierbei ärztliche Wahlleistungen wie die privatärztliche Behandlung durch den Arzt nach Wahl (Bsp. Chefarzt) und nichtärztliche Wahlleistungen wie Ausstattung des Zimmers, sanitäre Sondermöglichkeiten oder Auswahlmöglichkeiten bei der Verpflegung. Diese Wahlleistungen sind privat zu bezahlen. Hierfür wird meistens ein Arztzusatzvertrag zwischen Patient und dem abrechnungsberechtigtem zuständigen Arzt vereinbart. Diese Leistungen können mündlich als auch schriftlich vereinbart werden, erfordern keine bestimmte Form. Zu Beginn des Krankenhausaufenthaltes wird zum Schutz des Patienten zwischen Krankenhausträger und Patienten eine Wahlleistungsvereinbarung getroffen. Man unterscheidet bei Wahlleistungen somit den totalen Krankenhausvertrag, den Arztzusatzvertrag und die Wahlleistungsvereinbarung.