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Welche Vor- und Nachteile hat die private Krankenversicherung?

Bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten als Tourist gibt es ein Krankenversicherungsschutz mit einer Vielzahl von Europäischen Staaten und einigen anderen wichtigen Reiseländern im Rahmen eines Sozialversicherungsabkommens (= Auslandsschutz). Die Leistungen, die im Krankheitsfall erforderlich werden richten sich immer nach den Vorschriften des Gastlandes. Vor einer Reise ins Ausland benötigt man für das entsprechende Land eine Anspruchsbescheinigung z.B. für EU Staaten das Formular E 111. Die Anspruchsbescheinigung ist im Falle einer stationären Krankenhausbehandlung notwendig. Es empfiehlt sich jedoch immer eine Zusatzversicherung abzuschließen, da viele Ärzte im Ausland nur privat behandeln und die Krankenkassen keine Kosten in diesem Falle erstatten dürfen.

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