| Die
Behandlung erfolgt durch Kassenärzte. Notwendige Unterlagen sind
Kranken- oder Überweisungsschein. |
Die
Behandlung des Privatpatienten kann durch alle niedergelassenen Ärzte
(alternativ auch Chefärzte) und Zahnärzte. Ein Wechsel zwische
den behandelnden Ärzten ist jederzeit möglich, auch ohne
Überweisung. Diese Flexibilität ist jedoch in dem jeweiligen
Krankenversicherungstarif zu vereinbaren. |