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Voraussetzungen für die PKV- TOP 7 Punkte

2. Versicherungspflichtgrenze

Die Versicherungspflichtgrenze liegt derzeitig bei 46.800 EUR (Jahresbruttogehalt ;=3.900,00 EUR mtl.). Gültig für die alten und neuen Bundesländer.

Hierin sind folgende Beträge enthalten:

- alle Monatsgehälter (incl. zusätzliche wie 13.)
- Urlaubsgeld
- Vermögenswirksame Leistungen
- Zulagen
- Geldwerte Vorteile und Sachzuwendungen
- Sonderzahlungen
- Überstundenvergütungen uvm.

Spricht man somit von einem Betrag i. H. von 3.900,00 EUR Monat, so bezieht sich die Aussage immer auf die 12 Monatsgehälter, wobei das gesamte Jahreseinkommen maßgebend ist. Überschreitet ein Arbeitnehmer diese Grenze, kann er/ sie sich privat krankenversichern. Ausnahme bildet eine Befreiung von der Versicherungspflicht.

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