Voraussetzungen
für die PKV- TOP 7 Punkte
2. Versicherungspflichtgrenze
Die Versicherungspflichtgrenze
liegt derzeitig bei 46.800 EUR (Jahresbruttogehalt ;=3.900,00
EUR mtl.). Gültig für die alten und neuen Bundesländer.
Hierin sind folgende Beträge
enthalten:
- alle Monatsgehälter (incl.
zusätzliche wie 13.)
- Urlaubsgeld
- Vermögenswirksame Leistungen
- Zulagen
- Geldwerte Vorteile und Sachzuwendungen
- Sonderzahlungen
- Überstundenvergütungen uvm.
Spricht man somit von einem Betrag
i. H. von 3.900,00 EUR Monat, so bezieht sich die Aussage immer
auf die 12 Monatsgehälter, wobei das gesamte Jahreseinkommen
maßgebend ist. Überschreitet ein Arbeitnehmer diese
Grenze, kann er/ sie sich privat krankenversichern. Ausnahme bildet
eine Befreiung von der Versicherungspflicht.
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