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Versicherungsfall
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Versicherungsfall


Mit Eintreten eines Versicherungsfalls, wird die Leistungspflicht eines Versicherers ausgelöst. Hierunter fällt bei der Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung eine medizinische notwendige Heilbehandlung eines Versicherungsnehmers durch Krankheit oder Unfallfolgen in deren Verlauf die Arbeitsunfähigkeit von ärztlicher Seite festgestellt wird.
Als Versicherungsfall wird ebenfalls anerkannt:

- Untersuchung und Behandlung bei Schwangerschaft und die Entbindung
- Ambulante Krankheitsuntersuchungen zur Früherkennung
  (gezielte Vorsorgeuntersuchungen)
- der Tod, sollten Leistungen vereinbart sein