Versicherungsfall
Mit Eintreten eines Versicherungsfalls, wird die Leistungspflicht
eines Versicherers ausgelöst. Hierunter fällt bei der
Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung eine medizinische
notwendige Heilbehandlung eines Versicherungsnehmers durch Krankheit
oder Unfallfolgen in deren Verlauf die Arbeitsunfähigkeit von
ärztlicher Seite festgestellt wird.
Als Versicherungsfall wird ebenfalls anerkannt:
- Untersuchung und Behandlung bei
Schwangerschaft und die Entbindung
- Ambulante Krankheitsuntersuchungen zur Früherkennung
(gezielte Vorsorgeuntersuchungen)
- der Tod, sollten Leistungen vereinbart sein