Der Begriff Überversorgung kommt aus dem (zahn)-ärztlichen
Bereich der Bedarfsplanung. Hiernach liegt eine Überversorgung,
wenn der allgemeine "bedarfsgerechte Versorgungsgrad"
um 10% überschritten wurde. Der "bedarfsgerechte Versorgungsgrad"
wiederum definiert sich durch das Verhältnis von Arzt zu Einwohner.
Tritt dieser Fall ein, werden seitens des betroffenen Planungsbereichs
Zulassungsbeschränkungen erlassen. Hiermit wird der Anstieg
der Arztzahlen verhindert.