Die wesentlichen Inhalte der ärztlichen Versorgung werden durch
fixierte Verträge zwischen Krankenkassen und kassenärztlichen
Vereinigungen festgelegt. In diesem Rahmen zählen beispielsweise
Bundesmantelverträge und Vereinbarungen dazu. Immer wieder
kommt es jedoch zu aufgrund von Interessengegensätzen zu keiner
Vertragseinigung. In solch einem Fall kann durch Antrag von einer
Vertragspartei ein Schiedsverfahren eingeleitet werden. Dies hat
den Zweck der Vermeidung eines vertragslosen Zustandes und in einem
aussergerichtlichen Verfahren einen zeitsparenden und flexibleren
Interessenausgleich zu erreichen. Schiedsämter haben die Freiheiten
gesamte Vertragsinhalte festsetzen zu können. Sie haben die
Befugnisse der Vertragsparteien und unterstehen der Aufsicht der
Länder, des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale
Sicherung.