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Selbstbehalte
Schiedsverfahren




Schiedsverfahren


Die wesentlichen Inhalte der ärztlichen Versorgung werden durch fixierte Verträge zwischen Krankenkassen und kassenärztlichen Vereinigungen festgelegt. In diesem Rahmen zählen beispielsweise Bundesmantelverträge und Vereinbarungen dazu. Immer wieder kommt es jedoch zu aufgrund von Interessengegensätzen zu keiner Vertragseinigung. In solch einem Fall kann durch Antrag von einer Vertragspartei ein Schiedsverfahren eingeleitet werden. Dies hat den Zweck der Vermeidung eines vertragslosen Zustandes und in einem aussergerichtlichen Verfahren einen zeitsparenden und flexibleren Interessenausgleich zu erreichen. Schiedsämter haben die Freiheiten gesamte Vertragsinhalte festsetzen zu können. Sie haben die Befugnisse der Vertragsparteien und unterstehen der Aufsicht der Länder, des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung.