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Renteninformation


Der Rentenversicherungsträger wurde durch das Altersvermögensgesetz verpflichtet, die Versicherten jährlich über ihre aktuellen Rentenanwartschaften zu unterrichten. Diese gesetzliche Verpflichtung gilt erst seit dem 01.01.2004, da dies für ca. 40 Mio. Versicherten einen erheblichen Verwaltungsaufwand bedeutet.
Die Renteninformation ist ein Kontoauszug über die bisher erworbenen Rentenansprüche und bietet jedes Jahr einen Überblick über persönliche Ansprüche und zu erwartende Leistungen im Alter.
Durch die Renteninformation ist es gerade jüngeren Versicherten möglich die Notwendigkeit und Umfang einer zusätzlichen privaten oder betrieblichen Altersversorgung besser einzuschätzen. Vor diesem Hintergrund soll die Renteninformation ein wichtiger Planungsinstrument für die staatlich geförderte Altersvorsorge ("Riester-Rente") sein.