Der Rentenversicherungsträger wurde durch das Altersvermögensgesetz
verpflichtet, die Versicherten jährlich über ihre aktuellen
Rentenanwartschaften zu unterrichten. Diese gesetzliche Verpflichtung
gilt erst seit dem 01.01.2004, da dies für ca. 40 Mio. Versicherten
einen erheblichen Verwaltungsaufwand bedeutet.
Die Renteninformation ist ein Kontoauszug über die bisher erworbenen
Rentenansprüche und bietet jedes Jahr einen Überblick
über persönliche Ansprüche und zu erwartende Leistungen
im Alter.
Durch die Renteninformation ist es gerade jüngeren Versicherten
möglich die Notwendigkeit und Umfang einer zusätzlichen
privaten oder betrieblichen Altersversorgung besser einzuschätzen.
Vor diesem Hintergrund soll die Renteninformation ein wichtiger
Planungsinstrument für die staatlich geförderte Altersvorsorge
("Riester-Rente") sein.