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Rentenformel


Der monatliche Rentenbetrag, der einem versicherten nach seiner aktiven Berufszeit zusteht, unterliegt einer Rentenformel, die sich wie folgt errechnet:

persönliche Entgeltpunkte x Rentenartfaktor x aktueller Rentenwert
= monatlicher Rentenbetrag

Die Berechnung erfolgt dabei exakt bis auf den letzten €-Cent. Die Festlegung der Rentenformel ist in § 64 des 6. Buch Sozialgesetzbuch normiert (SGB VI). Abzugrenzen ist hier die Rentenanpassungsformel, die angibt mit welcher Rate die Renten zu jedem Jahr (1. Juli) der Einkommensentwicklung variabel angepasst werden.