Der monatliche Rentenbetrag, der einem versicherten nach seiner
aktiven Berufszeit zusteht, unterliegt einer Rentenformel, die sich
wie folgt errechnet:
persönliche Entgeltpunkte x Rentenartfaktor x aktueller Rentenwert
= monatlicher Rentenbetrag
Die Berechnung erfolgt dabei exakt bis auf den letzten €-Cent.
Die Festlegung der Rentenformel ist in § 64 des 6. Buch Sozialgesetzbuch
normiert (SGB VI). Abzugrenzen ist hier die Rentenanpassungsformel,
die angibt mit welcher Rate die Renten zu jedem Jahr (1. Juli) der
Einkommensentwicklung variabel angepasst werden.