Rentenberechnung
In der heutigen gesetzlichen Rentenversicherung wird die Rente für
den Versicherungsnehmer individuell auf der Grundlage seiner vorliegenden
Daten und Werte berechnet. Die Rentenhöhe hängt dabei
von den im Versicherungsleben versicherten Arbeitsentgelten und
Arbeitseinkommen ab.
Die Rentenberechnung erfolgt dabei in drei Schritten:
1. Ermittlung von Entgeltpunkten
2. Umrechnung der Entgelt Punkte in die persönlichen Entgeltpunkte
3. Ermittlung eines monatlichen Rentenbetrags aus den vorher ermittelten
persönlichen Entgeltpunkten
Die Rentenberechnung ist dabei in den letzten Jahren durch viele
Rechtsänderungen weiter komplizierter geworden. Es ist daher
nicht mehr möglich, dass ein Versicherter sich seine Rente
eigenständig ausrechnet. Die Ausführungen sollen daher
nur einen Überblick über die Rentenberechnung verschaffen,
für eine Überschlagsrechnung.