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Rehabilitanden


Leistet ein Rehabilitationsträger der Renten- oder Unfallversicherung oder auch der Bundesanstalt für Arbeit berufsfördernde Maßnahmen (RehaAnglG), nennt man diesen Personenkreis Rehabilitanden. Für den Versicherungsnehmer werden Massnahmen durchgeführt, die langfristig zu einer Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit führen sollen. Hierbei sollen die bisherigen Qualifikationen und Eignungen berücksichtigt werden. Für die Rehabilitanden besteht Versicherungspflicht, ausser es handelt sich um Reha-Leistungen, die nach dem Beamtenversorgungsgesetz erbracht werden.