Leistet ein Rehabilitationsträger der Renten- oder Unfallversicherung
oder auch der Bundesanstalt für Arbeit berufsfördernde
Maßnahmen (RehaAnglG), nennt man diesen Personenkreis Rehabilitanden.
Für den Versicherungsnehmer werden Massnahmen durchgeführt,
die langfristig zu einer Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit
führen sollen. Hierbei sollen die bisherigen Qualifikationen
und Eignungen berücksichtigt werden. Für die Rehabilitanden
besteht Versicherungspflicht, ausser es handelt sich um Reha-Leistungen,
die nach dem Beamtenversorgungsgesetz erbracht werden.