.
  Pflegezusatz-
  versicherung
  Beiträge der Pflege-
  zusatzversicherung
  Pflegetagegeld-
  versicherung
  Pflegekosten-
  versicherung
/font>
 
/font>
 




Die Pflegezusatzversicherung

Eine private Pflegezusatzversicherung ergänzt den gesetzlichen Schutz. Der Versicherungsschutz aus der sozialen oder privaten Pflegepflichtversicherung wird tarifabhängig ergänzt. Umfang und Art des Zusatzversicherungsschutzes kann auf die persönlichen Bedürfnisse abgestimmt werden. Zwar besteht mit Einführung der Pflegepflichtversicherung seit Anfang 1995 für den Pflegebedürftigen ein Grundschutz für ambulante und auch für stationäre Pflege (seit 1.7.1996). Hier sind die Art der Leistungen vom Gesetzgeber streng fixiert worden. Die Pflegeversicherung stellt lediglich eine soziale Grundsicherung für die Pflegebedürftigen dar, die in Form von Hilfeleistungen erbracht werden. Eigenleistungen der Versicherten sind dabei zusätzlich notwendig. Somit klafft eine Lücke zwischen den notwendigen Leistungen, die vom Gesetzgeber übernommen werden und den Aufwendungen im Pflegefall, die oft deutlich höher sind. Eine private Zusatzvorsorge für den Pflegefall ist daher empfehlenswert und eine humanitär sinnvolle Investition.

weiter