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Die Pflegezusatzversicherung
Eine
private Pflegezusatzversicherung ergänzt den gesetzlichen Schutz.
Der Versicherungsschutz aus der sozialen oder privaten Pflegepflichtversicherung
wird tarifabhängig ergänzt. Umfang und Art des Zusatzversicherungsschutzes
kann auf die persönlichen Bedürfnisse abgestimmt werden.
Zwar besteht mit Einführung der Pflegepflichtversicherung seit
Anfang 1995 für den Pflegebedürftigen ein Grundschutz
für ambulante und auch für stationäre Pflege (seit
1.7.1996). Hier sind die Art der Leistungen vom Gesetzgeber streng
fixiert worden. Die Pflegeversicherung stellt lediglich eine soziale
Grundsicherung für die Pflegebedürftigen dar, die in Form
von Hilfeleistungen erbracht werden. Eigenleistungen der Versicherten
sind dabei zusätzlich notwendig. Somit klafft eine Lücke
zwischen den notwendigen Leistungen, die vom Gesetzgeber übernommen
werden und den Aufwendungen im Pflegefall, die oft deutlich höher
sind. Eine private Zusatzvorsorge für den Pflegefall ist daher
empfehlenswert und eine humanitär sinnvolle Investition.
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