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Die Pflegezusatzversicherung

Beispiel:

1. Pflege zu Hause
Der tägliche Betreuungsbedarf: 5 Stunden/ Tag
Pflegeeinsatz/ Stunde: ca. 20 €
Summe: 3.000 €
Die Pflichtversicherung gewährt 1.432 Euro / Monat
Voraussetzung: schwerstpflegebedürftig (Stufe 3)
Massnahme: Pflegeeinsätze zu Hause.

2. Unterbringung im Pflegeheim
Kosten für einen Heimplatz: zwischen 2.500 € und 3.500 € / Monat
Zusatzleistungen sind hierin nicht zu 100% abgedeckt.
1.432 € übernimmt die Pflichtversicherung für den Pflegeplatz. Hier jedoch nur für reine Pflegekosten

Aus den oben aufgeführten Daten wird ersichtlich, dass Pflegebedürftige trotz der Pflegepflichtversicherung einen hohen Anteil in Eigenregie finanzieren müssen.

Was können Sie zur Reduzierung des Finanzierungsrisikos unternehmen?

Es besteht die Möglichkeit die Pflegepflichtversicherung durch zwei Pflegezusatzversicherungen zu ergänzen. Dies ist zum einen die Pflegetagegeldversicherung und zum anderen die Pflegekostenversicherung.

Wie werden die Beiträge der Pflegezusatzversicherung berechnet?
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