Die Pflegetagegeldversicherung
Haben
Sie eine Pflegetagegeldversicherung abgeschlossen, erhalten Sie
bei Eintritt der Pflegebedürftigkeit ein Pflegetagegeld. Die
Höhe des Pflegetagegeldes wird in dem Vertrag mit der Versicherung
festgelegt. Hier können z.B. von 25 -50 €, in manchen
Tarifen auch höhere Beträge fixiert werden. Das in dem
Vertrag vereinbarte Pflegetagegeld wird dem Versicherten im Pflegefall
unabhängig von den tatsächlichen Pflegeaufwendungen und
ohne Kostennachweise ausgezahlt. Die Versicherungsunternehmen unterschieden
hier lediglich nach Grad der Pflegebedürftigkeit und tarifabhängig
nach Ort der Pflege (zu Hause oder Pflegeheim).
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