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Die Pflegetagegeldversicherung

Haben Sie eine Pflegetagegeldversicherung abgeschlossen, erhalten Sie bei Eintritt der Pflegebedürftigkeit ein Pflegetagegeld. Die Höhe des Pflegetagegeldes wird in dem Vertrag mit der Versicherung festgelegt. Hier können z.B. von 25 -50 €, in manchen Tarifen auch höhere Beträge fixiert werden. Das in dem Vertrag vereinbarte Pflegetagegeld wird dem Versicherten im Pflegefall unabhängig von den tatsächlichen Pflegeaufwendungen und ohne Kostennachweise ausgezahlt. Die Versicherungsunternehmen unterschieden hier lediglich nach Grad der Pflegebedürftigkeit und tarifabhängig nach Ort der Pflege (zu Hause oder Pflegeheim).