Die Pflegekostenversicherung
Die
Pflegekostenversicherung ergänzt unmittelbar die Leistungen
aus der Pflichtversicherung. Hier werden entweder Restkosten ganz
oder teilweise übernommen, die nach Ihren individuellen im
Tarif angepasst werden. Eine Erstattung ist jedoch hier mit Höchstgrenzen
verbunden, die ebenfalls vertraglich fixiert werden.
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