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Die Pflegekostenversicherung

Die Pflegekostenversicherung ergänzt unmittelbar die Leistungen aus der Pflichtversicherung. Hier werden entweder Restkosten ganz oder teilweise übernommen, die nach Ihren individuellen im Tarif angepasst werden. Eine Erstattung ist jedoch hier mit Höchstgrenzen verbunden, die ebenfalls vertraglich fixiert werden.