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Packungsbeilage
Patientenbeauftragte
Positivliste
Private Krankenversicherung Vergleich




Positivliste


Unter der Positivliste sollten alle verordnungsfähigen Arzneimittel aufgeführt werden, die zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung gehen. Ziel dieser Positivliste war eine Qualitätsverbesserung in der gesetzlichen Arzneimittelversorgung wo über die Zulassungskriterien des Arzneimittelgesetzes eine Nutzenbewertung eingeführt werden sollte. Die Einführung einer solchen Liste ist trotz mehreren gesetzgeberischen Versuchen jeweils gescheitert. Das Scheitern ist entweder aufgrund des Widerstandes der Krankenkassen und Bundesländer im Jahr 1995 wieder zurückgenommen worden oder, wie im Jahr 2000, durch das GKV-Modernisierungsgesetz wieder herausgelöst worden.
Schliesslich ist es wenigstens gelungen im Jahr 2000 die Nutzenbewertung von Arzneimitteln durch das GKV-Modernisierungsgesetz einzuführen.