Unter der Positivliste sollten alle verordnungsfähigen Arzneimittel
aufgeführt werden, die zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung
gehen. Ziel dieser Positivliste war eine Qualitätsverbesserung
in der gesetzlichen Arzneimittelversorgung wo über die Zulassungskriterien
des Arzneimittelgesetzes eine Nutzenbewertung eingeführt werden
sollte. Die Einführung einer solchen Liste ist trotz mehreren
gesetzgeberischen Versuchen jeweils gescheitert. Das Scheitern ist
entweder aufgrund des Widerstandes der Krankenkassen und Bundesländer
im Jahr 1995 wieder zurückgenommen worden oder, wie im Jahr
2000, durch das GKV-Modernisierungsgesetz wieder herausgelöst
worden.
Schliesslich ist es wenigstens gelungen im Jahr 2000 die Nutzenbewertung
von Arzneimitteln durch das GKV-Modernisierungsgesetz einzuführen.