Mitversicherung
von Babys
Bei der privaten Krankenversicherung
müssen Neugeborene beitragspflichtig mitversichert werden.
Diese Mitversicherung beginnt bei Babys direkt ab der Geburt ohne
jegliche Wartezeiten oder Gesundheitsüberprüfung. Diese
Mitversicherung ist allerdings an einige Voraussetzungen geknüpft
die von den Eltern zu erfüllen sind.
- Einer der Eltern muß vor
der Geburt drei Monate bei der Versicherung Mitglied sein
- Das Baby muß in einem
Zeitraum von zwei Monaten beim Versicherer angemeldet werden und
zwar zum ersten Tag des Geburtsmonats
- Die versichterten Leistungen
des Neugeborenen dürfen den Versicherungsschutz des Elternteils
nicht übersteigen.
Sollten diese Voraussetzungen nicht
erfüllt sein kann ein Baby nur über einen Antrag in
die Versicherung aufgenommen werden. In diesem Fall findet wie
bei neuen Mitgliedern auch eine Risikoprüfung inklusive Wartezeiten
statt.