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Mitversicherung von Babys

Bei der privaten Krankenversicherung müssen Neugeborene beitragspflichtig mitversichert werden. Diese Mitversicherung beginnt bei Babys direkt ab der Geburt ohne jegliche Wartezeiten oder Gesundheitsüberprüfung. Diese Mitversicherung ist allerdings an einige Voraussetzungen geknüpft die von den Eltern zu erfüllen sind.

- Einer der Eltern muß vor der Geburt drei Monate bei der Versicherung Mitglied sein
- Das Baby muß in einem Zeitraum von zwei Monaten beim Versicherer angemeldet werden und zwar zum ersten Tag des Geburtsmonats
- Die versichterten Leistungen des Neugeborenen dürfen den Versicherungsschutz des Elternteils nicht übersteigen.

Sollten diese Voraussetzungen nicht erfüllt sein kann ein Baby nur über einen Antrag in die Versicherung aufgenommen werden. In diesem Fall findet wie bei neuen Mitgliedern auch eine Risikoprüfung inklusive Wartezeiten statt.