.
  Krankenversichern -
  gesetzliche Pflicht
  Krankenversichern Kind
  Pro Krankenversichern
  Alternative Privat
   Krankenversichern
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 



Krankenversichern Sie Ihr Kind?

Achten Sie darauf dass Sie Ihr Kind jederzeit Krankenversichern. Ein Aufenthalt im Krankenhaus ist durch eine Krankenversicherung für diesen Fall der entsprechende finanzielle Fallschirm. Arzt- und Behandlungskosten entfalten sich in diesem Sektor schnell zu mehreren Tausend Euro. Ein Praxisbeispiel verdeutlicht die missliche Lage. Bei Aufnahme im Krankenhaus muss ein Aufnahmeantrag mit den Allgemeinen Vertragsbedingungen unterzeichnet werden. Dieser ist Grundlage, um im Krankenhaus Leistungen zu erhalten. Eine Mutter ist sich sicher dass Ihr Kind über den Ehemann mitversichert ist und so auch die Leistungen innerhalb der Krankenversicherung ohne Folgekosten in Anspruch nehmen kann. Die Behandlungskosten sind also von der entsprechenden Krankenversicherung zu übernehmen. Nach den erfolgreichen Krankenhausbehandlungen und Aufenthalt ist jedoch eine Kostenrechnung über 5.500 Euro die Folge. In diesem Fall hat sich die Mutter nicht ausreichend informiert, denn ihr Mann war zu dem Zeitpunkt als das Kind ins Krankenhaus musste nicht krankenversichert. Sie hätte sich somit rechtzeitig informieren und ihr Kind daher separat Krankenversichern müssen, um diese missliche Lage verhindern zu können. Es liegt daher kein Versicherungsschutz für das Kind vor und nach den allgemeinen Vertragsbedingungen muss der Leistungsnehmer für Leistungen eines Krankenhauses eigenständig aufkommen.

Diese Haltung wurde auch durch den Bundesgerichtshof in Karlsruhe bestätigt
(Aktenzeichen: Bundesgerichtshof Karlsruhe AZ: III / ZR 351/04)