Die Krankenversicherung
- Krankenversichern ist gesetzliche Pflicht
Eine ernsthafte Erkrankung zu erleiden
und als Folge medizinische Leistungen in Anspruch nehmen zu müssen
kann jeden Bürger treffen. Mit dem Risiko einer Erkrankung
sind Kosten für einen ggf. notwendigen Krankenhausaufenthalt
verbunden. Je nach Krankheitsbild können diese ein Volumen
annehmen, das den Betroffenen in finanzielle Schwierigkeiten bringen
kann. Daher sieht der Gesetzgeber in Deutschland eine Krankenversicherungspflicht
vor.
Krankenversichern muss sich daher
jeder, jedoch nur bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze. Diese
so genannte Beitragsbemessungsgrenze war im Jahr 2006 auf 3.937,50
Euro/ Monat fixiert. Ist das Einkommen höher kann man sich
freiwillig Krankenversichern. Jedoch wird man sich bei diesen
vorherrschenden Einkommensverhältnissen (Überschreitung
der Grenze durch das hohe Einkommen) wohl kaum von einem wesentlichen
Versicherungsschutz verabschieden.
Man hat jedoch eine Möglichkeit
diesen Versicherungsschutz noch auszubauen, da man sich freiwillig
privat Krankenversichern kann, wenn die Beitragsbemessungsgrenze
erreicht ist. So entgeht man einer vielleicht eintretenden Finanzhaushaltsbelastung.
Diese Möglichkeit betrifft auch Selbstständige, die
der grenze jedoch nicht ausgeliefert sind, diese gilt hier nicht.