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  Kassenwahl
 
 




Die Kassenwahl in der gesetzlichen Krankenversicherung 2/3

Was müssen freiwillig Versicherte beachten?

Endet die Versicherungspflicht (Bsp. Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze) und kann der Versicherte eine freiwillige Versicherung antreten, hat eine rechtzeitige Kündigung zu erfolgen, sofern ein Kassenwechsel vollzogen werden soll. Hierbei ist besonders darauf hinzuweisen, dass bei der Beendigung der Pflichtmitgliedschaft der Beitritt als freiwillig Versicherter innerhalb einer Frist von drei Monaten zu erklären ist. Geschieht dies nicht, kann es dazu kommen, dass die Mitgliedschaft in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) komplett verloren geht.

In welchen Punkten unterscheiden sich die Leistungen der Krankenkassen?

Krankenkassen unterscheiden sich teilweise ganz erheblich hinsichtlich ihrer Beitragssätze, jedoch differieren sie auch geringfügig in Ihren Leistungspositionen. Im jungen Alter achtet man meistens nicht auf das gesamte Leistungspaket der Krankenkassen, sondern überwiegend auf die Position, die vom Gehalt reduziert wird. Je älter man wird, desto sensibler geht man mit diesem Thema um.
Beinahe 95 Prozent der Leistungen werden durch den Gesetzgeber einheitlich geregelt. Lediglich 5 Prozent verbleiben als Ermessensspielraum. Für die Krankenversicherten bedeutet dies im Klartext, dass die Kasse nur das bezahlt, was an ärztlichen Behandlungen notwendig und wirtschaftlich ist. Dabei spielt keine Rolle welcher Beitrag im Eingang gezahlt wurde.

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