Die
Kassenwahl in der gesetzlichen Krankenversicherung 2/3
Was müssen freiwillig Versicherte
beachten?
Endet die Versicherungspflicht
(Bsp. Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze) und kann
der Versicherte eine freiwillige Versicherung antreten, hat eine
rechtzeitige Kündigung zu erfolgen, sofern ein Kassenwechsel
vollzogen werden soll. Hierbei ist besonders darauf hinzuweisen,
dass bei der Beendigung der Pflichtmitgliedschaft der Beitritt
als freiwillig Versicherter innerhalb einer Frist von drei Monaten
zu erklären ist. Geschieht dies nicht, kann es dazu kommen,
dass die Mitgliedschaft in der Gesetzlichen Krankenversicherung
(GKV) komplett verloren geht.
In welchen Punkten unterscheiden
sich die Leistungen der Krankenkassen?
Krankenkassen unterscheiden sich
teilweise ganz erheblich hinsichtlich ihrer Beitragssätze,
jedoch differieren sie auch geringfügig in Ihren Leistungspositionen.
Im jungen Alter achtet man meistens nicht auf das gesamte Leistungspaket
der Krankenkassen, sondern überwiegend auf die Position,
die vom Gehalt reduziert wird. Je älter man wird, desto sensibler
geht man mit diesem Thema um.
Beinahe 95 Prozent der Leistungen werden durch den Gesetzgeber
einheitlich geregelt. Lediglich 5 Prozent verbleiben als Ermessensspielraum.
Für die Krankenversicherten bedeutet dies im Klartext, dass
die Kasse nur das bezahlt, was an ärztlichen Behandlungen
notwendig und wirtschaftlich ist. Dabei spielt keine Rolle welcher
Beitrag im Eingang gezahlt wurde.
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