.
  Kassenwahl
 
 

Die Krankenkassenwahl



Die Krankenkassenwahl in der gesetzlichen Krankenversicherung 1/3

Welche Krankenkasse ist die richtige?

Seit dem 1.1. 2002 haben Verbraucher ganzjährig die Möglichkeit die Krankenkasse zu wechseln. Dies wurde im Gesetz zur Neuregelung der Krankenkassenwahlrechte fixiert. Die Kündigungsfrist beträgt seitdem zwei Monate zum Monatsende. Nach dem Wechsel ist der Versicherte zunächst 18 Monate an diese Krankenkasse gebunden. Darüber hinaus gelten Sonderkündigungsrechte bei Beitragssatzerhöhungen. In diesemfall kann ebenfalls mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende gekündigt werden. Dabei sollte die Kündigung in dem Monat bei der alten Krankenkasse eingehen, in dem die Beitragssatzerhöhung in Kraft tritt.

Was ist für Pflichtversicherte zu beachten?

Die Neuregelungen zum Kassenwahlrecht haben jedoch auch weitergehende zu beachtende Punkte. Für Pflichtversicherte gilt neuerdings, dass bei Statusänderung, (Bsp. Annahme einer anderen Arbeitsstelle oder Arbeitslosigkeit) keine andere Krankenkasse gesucht werden kann. Hier ist zunächst die Mitgliedschaft der bestehenden Krankenversicherung mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende zu kündigen. Dabei ist auch (nach einem ersten Wechsel) die 18-monatige Bindungsfrist zu beachten.

weiter