Die
Krankenkassenwahl in der gesetzlichen Krankenversicherung
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Welche Krankenkasse ist die
richtige?
Seit dem 1.1. 2002 haben Verbraucher
ganzjährig die Möglichkeit die Krankenkasse zu wechseln.
Dies wurde im Gesetz zur Neuregelung der Krankenkassenwahlrechte
fixiert. Die Kündigungsfrist beträgt seitdem zwei Monate
zum Monatsende. Nach dem Wechsel ist der Versicherte zunächst
18 Monate an diese Krankenkasse gebunden. Darüber hinaus
gelten Sonderkündigungsrechte bei Beitragssatzerhöhungen.
In diesemfall kann ebenfalls mit einer Frist von zwei Monaten
zum Monatsende gekündigt werden. Dabei sollte die Kündigung
in dem Monat bei der alten Krankenkasse eingehen, in dem die Beitragssatzerhöhung
in Kraft tritt.
Was ist für Pflichtversicherte
zu beachten?
Die Neuregelungen zum Kassenwahlrecht
haben jedoch auch weitergehende zu beachtende Punkte. Für
Pflichtversicherte gilt neuerdings, dass bei Statusänderung,
(Bsp. Annahme einer anderen Arbeitsstelle oder Arbeitslosigkeit)
keine andere Krankenkasse gesucht werden kann. Hier ist zunächst
die Mitgliedschaft der bestehenden Krankenversicherung mit einer
Frist von zwei Monaten zum Monatsende zu kündigen. Dabei
ist auch (nach einem ersten Wechsel) die 18-monatige Bindungsfrist
zu beachten.
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