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Invaliditaetsleistung

Wer einen Unfall erleidet, der zu dauerhafter Beeinträchtigung der körperlichen und/ oder geistigen Leistungsfähigkeit führt (Invalidität), hat Anspruch auf die Kapitalleistung aus der für den Invaliditätsfall fixierten Versicherungssumme. Bei Vollendung des 65. Lebensjahres während des Unfalls wird die Leistung in Rentenform erbracht. Voraussetzung für die Leistung ist dass die Invalidität innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eingetreten ist. Zudem ist dabei zu beachten dass spätestens vor Ablauf einer dreimonatigen Frist, die Invalidität ärztlich festzustellen ist gestellt und vom gleichen Arzt geltend zu machen ist. Wird eine Invalidität festgestellt, entsteht der Anspruch auf Kapitalzahlung, die Höhe richtet sich nach dem Invaliditätsgrad und der versicherten Summe.