Wer einen Unfall erleidet, der zu
dauerhafter Beeinträchtigung der körperlichen und/ oder
geistigen Leistungsfähigkeit führt (Invalidität),
hat Anspruch auf die Kapitalleistung aus der für den Invaliditätsfall
fixierten Versicherungssumme. Bei Vollendung des 65. Lebensjahres
während des Unfalls wird die Leistung in Rentenform erbracht.
Voraussetzung für die Leistung ist dass die Invalidität
innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eingetreten ist. Zudem ist
dabei zu beachten dass spätestens vor Ablauf einer dreimonatigen
Frist, die Invalidität ärztlich festzustellen ist gestellt
und vom gleichen Arzt geltend zu machen ist. Wird eine Invalidität
festgestellt, entsteht der Anspruch auf Kapitalzahlung, die Höhe
richtet sich nach dem Invaliditätsgrad und der versicherten
Summe.