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Heilpraktiker


Als Heilpraktiker kann die Heilkunde auch ohne ärztliche Approbation nach dem Heilpraktikergesetz als Beruf ausgeübt werden. Unter der Tätigkeit des Heilpraktikers wird die Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden verstanden. Lediglich eine Erlaubnis des Gesundheitsamtes nach vorausgehender Prüfung ist zur Aufnahme dieser Tätigkeit notwendig. Leistungen nach dem Heilpraktikergesetz.übernehmen auch die gesetzlichen Krankenversicherungen zunehmend in größerem Umfang. Gute gesundheitliche Erfolgsaussichten und einhergehend kostensparendere Heilmethoden scheinen argumentativ schwer zu wiegen. Für privat Versicherte ist hierbei wichtig zu beachten, dass überwiegend nur Abrechnungen nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker von den Versicherern anerkannt werden. Eine Anfrage vor Behandlungsbeginn bei der jeweiligen Versicherung klärt den Sachverhalt der Kostenübernahme.