Als Heilpraktiker kann die Heilkunde auch ohne ärztliche Approbation
nach dem Heilpraktikergesetz als Beruf ausgeübt werden. Unter
der Tätigkeit des Heilpraktikers wird die Feststellung, Heilung
oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden
verstanden. Lediglich eine Erlaubnis des Gesundheitsamtes nach vorausgehender
Prüfung ist zur Aufnahme dieser Tätigkeit notwendig. Leistungen
nach dem Heilpraktikergesetz.übernehmen auch die gesetzlichen
Krankenversicherungen zunehmend in größerem Umfang. Gute
gesundheitliche Erfolgsaussichten und einhergehend kostensparendere
Heilmethoden scheinen argumentativ schwer zu wiegen. Für privat
Versicherte ist hierbei wichtig zu beachten, dass überwiegend
nur Abrechnungen nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker
von den Versicherern anerkannt werden. Eine Anfrage vor Behandlungsbeginn
bei der jeweiligen Versicherung klärt den Sachverhalt der Kostenübernahme.