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Heilmittel


Der Begriff Heilmittel wird in den Heilmittelrichtlinien konkretisiert. Die HMR (Heilmittelrichtlinien) bilden die Grundlage der Heilmittelversorgung und gelten seit dem 1. Juli 2004. Heilmittel werden überwiegend äußerlich zur Heilung oder Linderung einer Krankheit eingesetzt. Dienstleistungen, die in den Heilmittelrichtlinien aufgeführt werden sind z.B. Maßnahmen der physikalischen Therapie (Bsp. Massagen, Bäder) der Ergotherapie sowie der Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie. Der Einsatz von Heilmitteln kann nur bei einer ärztlichen Indikation zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung erbracht werden. Hier ist eine Zuzahlung des Versicherungsnehmers in Höhe von zehn Prozent der Kosten und zehn Euro Praxisgebühr zu entrichten.