Der Begriff Heilmittel wird in den Heilmittelrichtlinien konkretisiert.
Die HMR (Heilmittelrichtlinien) bilden die Grundlage der Heilmittelversorgung
und gelten seit dem 1. Juli 2004. Heilmittel werden überwiegend
äußerlich zur Heilung oder Linderung einer Krankheit
eingesetzt. Dienstleistungen, die in den Heilmittelrichtlinien aufgeführt
werden sind z.B. Maßnahmen der physikalischen Therapie (Bsp.
Massagen, Bäder) der Ergotherapie sowie der Stimm-, Sprech-
und Sprachtherapie. Der Einsatz von Heilmitteln kann nur bei einer
ärztlichen Indikation zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung
erbracht werden. Hier ist eine Zuzahlung des Versicherungsnehmers
in Höhe von zehn Prozent der Kosten und zehn Euro Praxisgebühr
zu entrichten.