.
  Härtefallregelung
  Heilmittel
  Heilpraktiker
 
 




Die Härtefallregelung


Die Härtefallregelung betrifft Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung. Eine vollständige Befreiung von Zuzahlungen, wie bis zum 31.12.2003 gültig, wurde ab dem Jahr 2004 durch das GKV-Modernisierungsgesetz novelliert. Diese Versicherten sollen jedoch nur für Zuzahlungen bis zur Belastungsgrenze Ihren Beitrag leisten. Die Belastungsgrenze ist mit zwei Prozent des jährlichen Bruttoeikommens zum Lebensunterhalt fixiert. Chronisch Kranke (die Festlegung der "Chronisch kranken" liegt hier beim gemeinsamen Bundesausschuss) müssen lediglich ein Prozent beisteuern.