Die Härtefallregelung betrifft Versicherte der gesetzlichen
Krankenversicherung. Eine vollständige Befreiung von Zuzahlungen,
wie bis zum 31.12.2003 gültig, wurde ab dem Jahr 2004 durch
das GKV-Modernisierungsgesetz novelliert. Diese Versicherten sollen
jedoch nur für Zuzahlungen bis zur Belastungsgrenze Ihren Beitrag
leisten. Die Belastungsgrenze ist mit zwei Prozent des jährlichen
Bruttoeikommens zum Lebensunterhalt fixiert. Chronisch Kranke (die
Festlegung der "Chronisch kranken" liegt hier beim gemeinsamen
Bundesausschuss) müssen lediglich ein Prozent beisteuern.