Krankenhausbehandlung
Die Krankenhausbehandlung kann
vollstationär, teilstationär sowie ambulant in einem
zugelassenen Krankenhaus Ihrer Wahl erbracht werden, wenn die
Aufnahme erforderlich ist, weil das Behandlungsziel durch ambulante
Behandlung sowie häusliche Krankenpflege nicht erreicht werden
kann. Die Krankenhausbehandlung umfasst alle Leistungen, die im
Einzelfall nach Art und Schwere der Krankheit für Ihre medizinische
Versorgung im Krankenhaus notwendig sind, insbesondere ärztliche
Behandlung Krankenpflege, Versorgung mit Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln,
Unterkunft und Verpflegung.
Für Patienten, die das 18. Lebensjahr bereits vollendet haben,
fällt bei vollstationärer Krankenhausbehandlung für
längstens 28 Tage im Jahr eine Selbstbeteiligung in Höhe
von 10 Euro pro Tag an.