Krankengeld bei
Erkrankung eines Kindes
Wenn Sie aufgrund der Erkrankung
Ihres unter zwölf Jahre alten oder behinderten Kindes der
Arbeit fernbleiben müssen erhalten Sie Krankengeld, vorausgesetzt,
keine andere im Haushalt lebende Person kann diese Betreuung übernehmen.
Die Krankenkasse übernimmt pro Kind und Kalenderjahr zehn
Arbeitstage (für Alleinerziehende 20 Arbeitstage) und bei
mehreren Kindern insgesamt 25 Arbeitstage (für Alleinerziehende
50 Arbeitstage). Für die Zeit der Betreuung erhalten Sie
von Ihrem Arbeitgeber unbezahlten Urlaub.