Kinderuntersuchungen
und Schutzimpfungen
Bis zur Vollendung ihres fünften
Lebensjahres haben Kinder einen Anspruch auf insgesamt neun Untersuchungen
(U1 bis U9). Dadurch können Krankheiten und Gefährdungen
frühzeitig erkannt und behandelt werden. Die Jugenduntersuchung
J1 sollte zwischen dem 12. und 14. Lebensjahr erfolgen
Schutzimpfungen gegen Masern, Mumps
und Röteln, aber auch die Sechsfach-Impfung gegen die Krankheiten
Diphterie, Keuchhusten, Wundstarrkrampf, Kinderlähmung, HiB
(Haemophilus influenza) und Hepatitis B sind bis zum vollendeten
18. Lebensjahr von der Zuzahlung ausgenommen. Zuzahlungsfrei sind
auch die neun Vorsorgeuntersuchungen (U1-9) für Kinder sowie
die J-Untersuchung zu Beginn der Pubertät.