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Ärztliche Behandlung
Auslandsschutz
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Heilmittel
Hilfsmittel
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Kieferorthopädische Behandlung
Kinderuntersuchungen und Schutzimpfungen
Krankengeld
Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes
Krankenhausbehandlung
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Kinderuntersuchungen und Schutzimpfungen

Bis zur Vollendung ihres fünften Lebensjahres haben Kinder einen Anspruch auf insgesamt neun Untersuchungen (U1 bis U9). Dadurch können Krankheiten und Gefährdungen frühzeitig erkannt und behandelt werden. Die Jugenduntersuchung J1 sollte zwischen dem 12. und 14. Lebensjahr erfolgen

Schutzimpfungen gegen Masern, Mumps und Röteln, aber auch die Sechsfach-Impfung gegen die Krankheiten Diphterie, Keuchhusten, Wundstarrkrampf, Kinderlähmung, HiB (Haemophilus influenza) und Hepatitis B sind bis zum vollendeten 18. Lebensjahr von der Zuzahlung ausgenommen. Zuzahlungsfrei sind auch die neun Vorsorgeuntersuchungen (U1-9) für Kinder sowie die J-Untersuchung zu Beginn der Pubertät.