Kieferorthopädische
Behandlung
Kiefer- und Zahnfehlstellungen
können zur erheblichen Funktionseinschränkungen führen
und sollten deshalb so früh wie möglich korrigiert werden.
Diese Behandlung ist besonders in jungen Jahren zu empfehlen.
Bei Versicherten, die zu Behandlungsbeginn das 18.Lebensjahr noch
nicht vollendet haben, übernehmen die Krankenkassen medizinische
begründete Fälle z.B. bei Patienten mit einer Kiefer-
oder Zahnfehlstellung, die das Kauen, Beißen, Sprechen oder
Atmen erheblich beeinträchtigt oder zu beeinträchtigen
droht. 80 Prozent der Kosten. Ab dem zweiten Kind werden 90% der
Kosten bei gleichzeitiger Behandlung übernommen. Die Kosten
werden, bis auf den Eigenanteil direkt mit der Krankenkasse abgerechnet.
Nach erfolgreichem Abschluss der
Behandlung wird der Eigenanteil von 10- bzw. 20 Prozent von der
Krankenkasse erstattetet. Bei schweren Kieferanomalien werden
Kosten unabhängig vom Alter übernommen.