.
Ärztliche Behandlung
Auslandsschutz
Fahrtkosten
Transportkosten
Häusliche Krankenpflege
Heilmittel
Hilfsmittel
Impfungen
Individualprophylaktische Leistungen
Kieferorthopädische Behandlung
Kinderuntersuchungen und Schutzimpfungen
Krankengeld
Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes
Krankenhausbehandlung
Krebsvorsorgeuntersuchung
 





Kieferorthopädische Behandlung

Kiefer- und Zahnfehlstellungen können zur erheblichen Funktionseinschränkungen führen und sollten deshalb so früh wie möglich korrigiert werden. Diese Behandlung ist besonders in jungen Jahren zu empfehlen. Bei Versicherten, die zu Behandlungsbeginn das 18.Lebensjahr noch nicht vollendet haben, übernehmen die Krankenkassen medizinische begründete Fälle z.B. bei Patienten mit einer Kiefer- oder Zahnfehlstellung, die das Kauen, Beißen, Sprechen oder Atmen erheblich beeinträchtigt oder zu beeinträchtigen droht. 80 Prozent der Kosten. Ab dem zweiten Kind werden 90% der Kosten bei gleichzeitiger Behandlung übernommen. Die Kosten werden, bis auf den Eigenanteil direkt mit der Krankenkasse abgerechnet.

Nach erfolgreichem Abschluss der Behandlung wird der Eigenanteil von 10- bzw. 20 Prozent von der Krankenkasse erstattetet. Bei schweren Kieferanomalien werden Kosten unabhängig vom Alter übernommen.