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Ärztliche Behandlung
Auslandsschutz
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Häusliche Krankenpflege
Heilmittel
Hilfsmittel
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Individualprophylaktische Leistungen
Kieferorthopädische Behandlung
Kinderuntersuchungen und Schutzimpfungen
Krankengeld
Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes
Krankenhausbehandlung
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Individualprophylaktische Leistungen (Zahnprophylaxe)

Versicherte, die das sechste, aber noch nicht das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben, können sich zur Verhütung von Zahnerkrankungen einmal in jedem Kalenderhalbjahr kostenlos zahnärztlich untersuchen lassen. Die Untersuchungen erstrecken sich dabei auf den Befund des Zahnfleisches, die Aufklärung über Krankheitsursachen und ihre Vermeidung, das Erstellen von diagnostischen Vergleichen zur Mundhygiene, zum Zustand des Zahnfleisches und zur Anfälligkeit gegenüber Karieserkrankungen, auf die Motivation und Einweisung bei der Mundpflege sowie auf Maßnahmen zur Schmelzhärtung der Zähne

Zahnärztliche Kinder-Früherkennungsuntersuchungen dienen der Erkennung und Verhütung von Zahn, Mund- und Kieferkrankheiten. Es werden zahnärztliche Kinderfrüherkennungs-Untersuchungen durchgeführt. Die erste Untersuchung findet bei kompletten Milchgebiss im dritten Lebensjahr, in der Regel im Zeitraum zwischen dem 30. und dem 42. Lebensmonat statt. Die zweite Untersuchung folge in der Regel zwischem dem 49. und dem 72. Lebensmonat. Stellt der Zahnarzt fest, dass es sich um ein Kind mit hohem Kariesrisiko handelt, kann eine weitere Früherkennungsuntersuchung im sechsten Lebensjahr durchgeführt werden.