Individualprophylaktische
Leistungen (Zahnprophylaxe)
Versicherte, die das sechste, aber
noch nicht das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben, können
sich zur Verhütung von Zahnerkrankungen einmal in jedem Kalenderhalbjahr
kostenlos zahnärztlich untersuchen lassen. Die Untersuchungen
erstrecken sich dabei auf den Befund des Zahnfleisches, die Aufklärung
über Krankheitsursachen und ihre Vermeidung, das Erstellen
von diagnostischen Vergleichen zur Mundhygiene, zum Zustand des
Zahnfleisches und zur Anfälligkeit gegenüber Karieserkrankungen,
auf die Motivation und Einweisung bei der Mundpflege sowie auf
Maßnahmen zur Schmelzhärtung der Zähne
Zahnärztliche Kinder-Früherkennungsuntersuchungen
dienen der Erkennung und Verhütung von Zahn, Mund- und Kieferkrankheiten.
Es werden zahnärztliche Kinderfrüherkennungs-Untersuchungen
durchgeführt. Die erste Untersuchung findet bei kompletten
Milchgebiss im dritten Lebensjahr, in der Regel im Zeitraum zwischen
dem 30. und dem 42. Lebensmonat statt. Die zweite Untersuchung
folge in der Regel zwischem dem 49. und dem 72. Lebensmonat. Stellt
der Zahnarzt fest, dass es sich um ein Kind mit hohem Kariesrisiko
handelt, kann eine weitere Früherkennungsuntersuchung im
sechsten Lebensjahr durchgeführt werden.