Heilmittel
Für ärztlich verordnete
Heilmittel,
z.B. Lymphdrainage, Massagen und Krankengymnastik Sprach- und
Beschäftigungstherapie, übernehmen die Krankenkassen
die mit den Leistungserbringern vertraglich vereinbarten Kosten.
Versicherte über 18 Jahre,
die nicht von der Zuzahlung befreit sind, bezahlen einen gesetzlich
vorgeschriebenen Eigenanteil von 10 Prozent der Kosten sowie zusätzlich
ein Zuzahlung von 10 Euro je Verordnung.