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Ärztliche Behandlung
Auslandsschutz
Fahrtkosten
Transportkosten
Häusliche Krankenpflege
Heilmittel
Hilfsmittel
Impfungen
Individualprophylaktische Leistungen
Kieferorthopädische Behandlung
Kinderuntersuchungen und Schutzimpfungen
Krankengeld
Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes
Krankenhausbehandlung
Krebsvorsorgeuntersuchung
 





Die häusliche Krankenpflege

Im Rahmen der häuslichen Krankenpflege werden die Kosten für die Behandlungspflege (Verbandwechsel, Injektionen etc.) durch eine Pflegefachkraft oder eine ähnlich ausgebildete Person, wenn die Behandlungspflege zur Sicherung der ärztlichen Behandlung erforderlich ist übernommen.

Die Kosten der Grundpflege (waschen, füttern, betten etc.) und hauswirtschaftliche Versorgung (Reinigung der Wohnung, Zubereitung des Essens etc.) werden außerdem übernommen, wenn dadurch eine Krankenhausbehandlung vermieden oder verkürzt wird.

Von Versicherten, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, sind eine Eigenbeteiligung in Höhe von 10 Prozent der Kosten auf die ersten 28 Kalendertage der Leistungsinanspruchnahme je Kalenderjahr sowie 10 Euro je Verordnung zu leisten.