Die häusliche
Krankenpflege
Im Rahmen der häuslichen Krankenpflege
werden die Kosten für die Behandlungspflege
(Verbandwechsel, Injektionen etc.) durch eine Pflegefachkraft
oder eine ähnlich ausgebildete Person, wenn die Behandlungspflege
zur Sicherung der ärztlichen Behandlung erforderlich ist
übernommen.
Die Kosten der Grundpflege (waschen,
füttern, betten etc.) und hauswirtschaftliche Versorgung
(Reinigung der Wohnung, Zubereitung des Essens etc.) werden außerdem
übernommen, wenn dadurch eine Krankenhausbehandlung vermieden
oder verkürzt wird.
Von Versicherten, die das 18. Lebensjahr
vollendet haben, sind eine Eigenbeteiligung in Höhe von 10
Prozent der Kosten auf die ersten 28 Kalendertage der Leistungsinanspruchnahme
je Kalenderjahr sowie 10 Euro je Verordnung zu leisten.