.
Ärztliche Behandlung
Auslandsschutz
Fahrtkosten
Transportkosten
Häusliche Krankenpflege
Heilmittel
Hilfsmittel
Impfungen
Individualprophylaktische Leistungen
Kieferorthopädische Behandlung
Kinderuntersuchungen und Schutzimpfungen
Krankengeld
Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes
Krankenhausbehandlung
Krebsvorsorgeuntersuchung
 


Fahrkosten und Transportkosten



Fahrkosten und Transportkosten

Fahrtkosten und Transportkosten in Verbindung mit einer stationären Behandlung werden von den Krankenkassen übernommen. Der gesetzliche Eigenanteil für Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben beträgt 10 Prozent der Kosten, mindestens jedoch 5 Euro und höchstens 10 Euro je Fahrt. Dies gilt auch für Fahrten zur vor- und nachstationären Behandlung, für Rettungsfahrten oder medizinische begründete Krankentransporte. Die medizinische Notwendigkeit beurteilt der behandelnde Arzt.

Kosten für Fahrten zur ambulanten Behandlung werden nur übernommen, wenn dadurch die stationäre Behandlung vermieden oder verkürzt wird. Es gibt zudem genehmigungsspflichtige Ausnahmeregelungen. Nähere Informationen dazu erhält man bei der für den Versicherten zuständigen Krankenkasse.