Fahrkosten und
Transportkosten
Fahrtkosten und Transportkosten
in Verbindung mit einer stationären Behandlung werden von
den Krankenkassen übernommen. Der gesetzliche Eigenanteil
für Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben beträgt
10 Prozent der Kosten, mindestens jedoch 5 Euro und höchstens
10 Euro je Fahrt. Dies gilt auch für Fahrten zur vor- und
nachstationären Behandlung, für Rettungsfahrten oder
medizinische begründete Krankentransporte. Die medizinische
Notwendigkeit beurteilt der behandelnde Arzt.
Kosten für Fahrten zur ambulanten
Behandlung werden nur übernommen, wenn dadurch die stationäre
Behandlung vermieden oder verkürzt wird. Es gibt zudem genehmigungsspflichtige
Ausnahmeregelungen. Nähere Informationen dazu erhält
man bei der für den Versicherten zuständigen Krankenkasse.