Auslandsschutz
Bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten
als Tourist gibt es ein Krankenversicherungsschutz mit einer Vielzahl
von Europäischen Staaten und einigen anderen wichtigen Reiseländern
im Rahmen eines Sozialversicherungsabkommens (= Auslandsschutz).
Die Leistungen, die im Krankheitsfall erforderlich werden richten
sich immer nach den Vorschriften des Gastlandes. Vor einer Reise
ins Ausland benötigt man für das entsprechende Land
eine Anspruchsbescheinigung z.B. für EU Staaten das Formular
E 111. Die Anspruchsbescheinigung ist im Falle einer stationären
Krankenhausbehandlung notwendig. Es empfiehlt sich jedoch immer
eine Zusatzversicherung
abzuschließen, da viele Ärzte im Ausland nur privat
behandeln und die Krankenkassen keine Kosten in diesem Falle erstatten
dürfen.