Ärztliche
Behandlung
Unter allen zugelassenen Ärzten
und Fachärzten hat man als Versicherter und der Familienangehörigen
die freie Arztwahl. Die Krankenversicherer übernehmen zeitlich
unbegrenzt sämtliche Kosten einer notwendigen ärztlichen
Behandlung, Verhütung und Früherkennung von Krankheiten
mit allen anerkannten Behandlungs- und Heilmethoden.
Zu den anerkannten Behandlungs-
und Heilmethoden gehören u.a. Früherkennung von Tumorerkrankungen.
Herz-Kreislauf-Erkrankung und Diabetes, Röntgenuntersuchungen,
Computertomographie, Kernspintomographie, Grippeschutzimpfung,
Wundversorgung und die Einleitung von Therapiemassnahmen.
Man könnte sagen, dass fast
das ganze Spektrum an Schulmedizin von der Krankenversicherung
abgedeckt wird.
Was zählt dagegen zu den
nicht anerkannten Behandlungs- und Heilmethoden?
Zu den nicht anerkannten Behandlungs-
und Heilmethoden gehören z.B.
Ayurveda
Augendiagnose/ Irisdiagnose
Bach-Blüten Therapie
Bauscheidtieren
Bio-Chemie (Schüsslersalze)
Bowen-therapy
Bioresonanztherapie
Chinesische Medizin
Edelstein-Terapie
Feng Shui
Geistheilen
Magnet-Therapie
Massen von Therapeuten ohne EMR Bewiligung
Ohrenkerzen
Qi-Gong
Moxibustion
Phytotherapie