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Freiwillig gesetzlich versichert



Freiwillig gesetzlich versichert


Die Mitgliedschaft von versicherungspflichtigen Beschäftigten bei den gesetzlichen Krankenkassen wird durch das Ende der Versicherungspflicht beendet. Eine freiwillige Fortführung des Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung kann jedoch beantragt werden. Um eine freiwillige Mitgliedschaft beantragen zu können, muss der Versicherungsnehmer in den letzten fünf Jahren 24 Monate oder direkt vor Ende der Versicherungspflicht mindestens 12 Monate ohne Unterbrechung gesetzlich versichert gewesen sein. Bei der gesetzlichen Krankenkasse muss die Fortführungserklärung innerhalb von 3 Monaten nach Beendigung der Versicherungspflicht angezeigt werden.
Die Mitgliedschaft von Personen, bei denen die Versicherungspflicht aufgrund des Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze erlischt, endet jedoch nur dann, wenn der Versicherte innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach dem Hinweis der Krankenkasse über die Austrittsmöglichkeit auch seinen Austritt schriftlich erklärt. Wird diese Fristsetzung von dem Versicherungsnehmer nicht wahrgenommen, ist der Versicherte weiterhin als freiwilliges Mitglied beitragspflichtig.