Die Mitgliedschaft von versicherungspflichtigen Beschäftigten
bei den gesetzlichen Krankenkassen wird durch das Ende der Versicherungspflicht
beendet. Eine freiwillige Fortführung des Versicherten in der
gesetzlichen Krankenversicherung kann jedoch beantragt werden. Um
eine freiwillige Mitgliedschaft beantragen zu können, muss
der Versicherungsnehmer in den letzten fünf Jahren 24 Monate
oder direkt vor Ende der Versicherungspflicht mindestens 12 Monate
ohne Unterbrechung gesetzlich versichert gewesen sein. Bei der gesetzlichen
Krankenkasse muss die Fortführungserklärung innerhalb
von 3 Monaten nach Beendigung der Versicherungspflicht angezeigt
werden.
Die Mitgliedschaft von Personen, bei denen die Versicherungspflicht
aufgrund des Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze
erlischt, endet jedoch nur dann, wenn der Versicherte innerhalb
einer Frist von zwei Wochen nach dem Hinweis der Krankenkasse über
die Austrittsmöglichkeit auch seinen Austritt schriftlich erklärt.
Wird diese Fristsetzung von dem Versicherungsnehmer nicht wahrgenommen,
ist der Versicherte weiterhin als freiwilliges Mitglied beitragspflichtig.