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Freiberufler

Freiberufler wirken unternehmerisch am Markt und sind eigenverantwortlich gegenüber Ihrer Selbstständigkeit. Das erwirtschaftete Einkommen wird über die so genannte "Einnahmen-Überschuss-Rechnung" ermittelt. Eine Bilanzierungspflicht kommt erst für bestimmte Größenordnungen in Betracht. Dies betrifft Kleinunternehmer nicht, sie sind auch nicht umsatzsteuerpflichtig. Umsätze bis zu 50.000 €/ Jahr sind für sie umsatzsteuerfrei. Diese Berufsgruppe kann die Krankenversicherung frei wählen und ist nicht gezwungen sich in der gesetzlichen Krankenversicherung bzw. Sozialversicherung zu versichern. Sie müssen dagegen für Ihre Alters- und Krankenversorgung selber vorsorgen. Hierfür stehen der Berufsgruppe die gesetzlichen Krankenkassen als auch private Krankenversicherungen und ein breites Angebot von Altersvorsorgeangeboten zur Verfügung.