
Freiberufler
Freiberufler wirken unternehmerisch
am Markt und sind eigenverantwortlich gegenüber Ihrer Selbstständigkeit.
Das erwirtschaftete Einkommen wird über die so genannte "Einnahmen-Überschuss-Rechnung"
ermittelt. Eine Bilanzierungspflicht kommt erst für bestimmte
Größenordnungen in Betracht. Dies betrifft Kleinunternehmer
nicht, sie sind auch nicht umsatzsteuerpflichtig. Umsätze
bis zu 50.000 €/ Jahr sind für sie umsatzsteuerfrei.
Diese Berufsgruppe kann die Krankenversicherung frei wählen
und ist nicht gezwungen sich in der gesetzlichen Krankenversicherung
bzw. Sozialversicherung zu versichern. Sie müssen dagegen
für Ihre Alters- und Krankenversorgung selber vorsorgen.
Hierfür stehen der Berufsgruppe die gesetzlichen Krankenkassen
als auch private Krankenversicherungen und ein breites Angebot
von Altersvorsorgeangeboten zur Verfügung.