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Erziehungsurlaub und Elternzeit



Erziehungsurlaub und Elternzeit

Am 1.1.1986 ist das Bundeserziehungsgesetz rechtsgültig geworden und ersetzte den Mutterschaftsurlaub. Man spricht nun von Erziehungsurlaub, der zudem auf 3 Jahre verlängert wurde. Seit 2001 verwendet man den Begriff "Elternzeit", der anteilig von jedem Elternteil separat oder von beiden Elternteilen gemeinsam in Anspruch genommen werden kann.

Welche Pflichten hat man mit der Elternzeit (Erziehungsurlaub) ?

Soll die Elternzeit direkt nach Mutterschutzfrist starten, ist es beim Arbeitgeber 6 Wochen vorher zu beantragen (sonst 8 Wochen). Im gleichen Zuge ist der Arbeitgeber über die Zeiten zu informieren, wann innerhalb von 2 Jahren die Elternzeit genommen werden soll.

Welche Rechte hat man mit der Elternzeit (Erziehungsurlaub) ?

Die Elternzeit kann in bis zu 4 Zeitabschnitte unterteilt werden. Auch eine Übertragung bis zu einem Jahr der Elternzeit auf die Zeit zwischen 3. und 8. Lebensjahr des Kindes ist möglich. Voraussetzung ist, dass das Kind nach dem 01.01.2001 geboren ist. Ein Wechsel des Erziehungsurlaubs zwischen den Urlaubsberechtigten ist bis zu dreimal gestattet. Der Erziehungsurlaub kann auch vorzeitig beendet werden oder verlängert werden, sofern der Arbeitgeber zustimmt.

Eine Erwerbstätigkeit während des Erziehungsurlaubs ist zulässig. Die wöchentliche Arbeitszeit darf dabei 30 Stunden nicht übersteigen. Bei gemeinsamer Elternzeit max. 60 Stunden/ Woche. Eine Teilerwerbstätigkeit bei einem zweiten Arbeitgeber oder eine selbständige Tätigkeit bedarf der Zustimmung des Arbeitgebers.
Grundsätzlich besteht ein Anspruch auf die Verringerung der Arbeitszeit innerhalb der Elternzeit auf bis zu 15 Wochenstunden, Dies gilt für Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten.
Zudem darf der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis ab dem Zeitpunkt der Beantragung des Erziehungsurlaub höchstens jedoch sechs Wochen vor Beginn des Erziehungsurlaubes und während des Erziehungsurlaubes nicht kündigen. Für den Arbeitnehmer besteht auch ein Rückkehranspruch zur vorherigen Arbeitszeit nach Beendigung der Elternzeit.

Welche Voraussetzungen müssen zum Erhalt von Erziehungsurlaub bei Müttern und Vätern erfüllt sein?

Arbeitnehmer mit
- Personensorge
- Ehepartner, der das Sorgerecht besitzt
- Kind in Adoptionspflege
- Härtefallregelung
- die Erziehungsgeld erhalten
- die als Nichtsorgeberechtigter mit Ihrem Kind im selben Haushalt leben
- die das Kind selbst betreuen und erziehen

Wann bekommt man kein Erziehungsurlaub?

- Wenn die Mutter sich noch im Mutterschutz befindet
- Der mit dem Arbeitnehmer in Gemeinschaft lebende Elternteil nicht erwerbstätig ist, sich nicht arbeitslos gemeldet hat und sich darüber hinaus auch nicht in der Ausbildung, befindet.

Kann die Elternzeit (Erziehungsurlaub) auch verweigert werden?

Dieser Zustand tritt höchstens dann ein, wenn Zweifel über die Voraussetzungen des Anspruchs auf Erziehungsurlaub vorliegen. In solchen Fällen entscheidet die Erziehungsgeldstelle auf Antrag des Arbeitgebers über den Erziehungsurlaub (mit Zustimmung des Arbeitnehmers).