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Eigenanteile
Europäischer Notfallausweis
Erziehungsurlaub
Elternzeit
Einzugsstelle




Einzugsstelle der Versicherungen


Die Einzugsstelle ist die Krankenkasse, bei der der Arbeitnehmer krankenversichert ist. Hier werden die Beiträge zur Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung sowie auch der Arbeitslosenversicherung der Arbeitgeber gezahlt. Somit ist dies der Gesamtsozialversicherungsbeitrag.
Die Beiträge zur Rentenversicherung für Beschäftigte, die aber bei keiner Krankenkasse aktiv Mitglied sind, werden auch an die Einzugsstelle gezahlt. Hier auch wiederum diese, die im Falle einer Pflichtversicherung zuständig gewesen wäre. Auch über die Versicherungspflicht hat die Einzugsstelle bei der Rentenversicherung die Entscheidungsbefugnis.