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Eigenanteile
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Eigenanteile


In der gesetzlichen wie auch in der privaten Krankenversicherung haben Versicherungsnehmer Eigenanteile an den Krankheitskosten zu übernehmen. In der zu wählenden privaten Krankenversicherung beschränken sich diese Eigenanteilen überwiegend auf frei wählbare Selbstbehalte, die sich im ambulanten Bereich abspielen. Hierunter fallen zum Beispiel Zuzahlungen bei Zahnersatz und Kieferorthopädie. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung sind Eigenanteile (Stand 2005) im Bereich der Arznei- und Verbandmittel, Fahrtkosten, Heilmittel, Krankenhausbehandlung, und Anschlussrehabilitation zu leisten. Befreiungen sind über die Überforderungsklausel und die Härtefallregelung möglich.