In der gesetzlichen wie auch in der privaten Krankenversicherung
haben Versicherungsnehmer Eigenanteile an den Krankheitskosten
zu übernehmen. In der zu wählenden privaten Krankenversicherung
beschränken sich diese Eigenanteilen überwiegend auf frei
wählbare Selbstbehalte, die sich im ambulanten Bereich abspielen.
Hierunter fallen zum Beispiel Zuzahlungen bei Zahnersatz und Kieferorthopädie.
Bei der gesetzlichen Krankenversicherung sind Eigenanteile (Stand
2005) im Bereich der Arznei- und Verbandmittel, Fahrtkosten, Heilmittel,
Krankenhausbehandlung, und Anschlussrehabilitation zu leisten. Befreiungen
sind über die Überforderungsklausel und die Härtefallregelung
möglich.