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Dynamisierung




Dynamisierung


Jährlich zum 1. Juli werden die Renten der veränderten Einkommensentwicklung aller Versicherten angepasst, indem die Rente mit dem dann gültigen (neueren) aktuellen Rentenwert neu berechnet wird.
Die Höhe der Rentenanpassung richtet sich nach der Lohnentwicklung des vorausgegangenen Kalenderjahres. Es werden hier auch Veränderungen beim Beitragssatz der Rentenversicherung berücksichtigt. Außerdem wird ein ansteigender Altersvorsorgeanteil bis zum Jahre 2009 die Rentenanpassung mitbestimmen und sie dadurch niedriger ausfallen lassen. Für die Berechnung der Rentenanpassung ab dem Jahr 2010 wird ein zusätzlicher Faktor eingeführt, der dafür sorgen soll, dass die Rentenanpassungen dann etwas geringer ausfallen und so bis zum Jahre 2030 das Rentenniveau auf 67% abgesenkt wird.
Die Anpassung der Renten erfolgt bis zum Erreichen eines einheitlichen Rentenniveaus in den alten und neuen Bundesländern nach unterschiedlichen Sätzen.