Jährlich zum 1. Juli werden die Renten der veränderten
Einkommensentwicklung aller Versicherten angepasst, indem die Rente
mit dem dann gültigen (neueren) aktuellen Rentenwert neu berechnet
wird.
Die Höhe der Rentenanpassung richtet sich nach der Lohnentwicklung
des vorausgegangenen Kalenderjahres. Es werden hier auch Veränderungen
beim Beitragssatz der Rentenversicherung berücksichtigt. Außerdem
wird ein ansteigender Altersvorsorgeanteil bis zum Jahre 2009 die
Rentenanpassung mitbestimmen und sie dadurch niedriger ausfallen
lassen. Für die Berechnung der Rentenanpassung ab dem Jahr
2010 wird ein zusätzlicher Faktor eingeführt, der dafür
sorgen soll, dass die Rentenanpassungen dann etwas geringer ausfallen
und so bis zum Jahre 2030 das Rentenniveau auf 67% abgesenkt wird.
Die Anpassung der Renten erfolgt bis zum Erreichen eines einheitlichen
Rentenniveaus in den alten und neuen Bundesländern nach unterschiedlichen
Sätzen.