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Doppelversicherung
Deutscher Ärztetag
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Doppelversicherung



Was ist eine Doppelversicherung?


Von einer Doppelversicherung spricht man, wenn für ein und dasselbe Interesse bei mehreren Versicherern ein Anspruch auf Übernahme der Kosten besteht. Dies kann dazu führen, dass die tarifliche Leistung der beteiligten Krankenversicherer in Summe den Vermögensschaden übersteigt. Daher muss der Versicherer vom Bestehen eines weiteren Versicherungsvertrages zur sachgerechten Abwicklung entstehender Versicherungsfälle grundsätzlich Kenntnis haben. Der Versicherungsnehmer ist nach dem Gesetz über den Versicherungsvertrag (VVG, § 9 Abs.4 MB/KK) verpflichtet, den Versicherer unverzüglich davon zu unterrichten. Hat der Versicherungsnehmer eine Doppelversicherung in der Absicht genommen, sich hierdurch einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, "so ist jeder in dieser Absicht geschlossene Vertrag nichtig" (§ 59 Abs.3). Ein Verstoß gegen diese Obliegenheiten führt somit zur Leistungsfreiheit Ihrer Versicherung.