Nach dem Rentenreformgesetz von 1999 sollten der Demographiefaktor
die Rentenformel ergänzen und die längere Rentenbezugsdauer
damit als Folge der gestiegenen durchschnittlichen Lebenserwartung
berücksichtigen. Bei den Rentenanpassungen sollte er den aktuellen
Rentenwert beeinflussen und so zu einem langsameren Anstieg der
Renten führen.
Der Demographiefaktor wurde durch den Regierungswechsel im Herbst
1998 schon vor seiner erstmaligen Anwendung wieder abgeschafft.