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Chronische Erkrankung

Chronische Erkrankung



Chronische Erkrankung

Was versteht man unter Chronischer Erkrankung ?

Grundsätzlich ist hierunter eine langanhaltende und dabei zumeist schwer heilbare Krankheit zu verstehen. Vom gemeinsamen Bundesausschuss wurde folgender Personenkreis definiert:

- Personen, die wegen der gleichen Krankheit in ärztlicher Dauerbehandlung sind
- Pflegebedürftigkeit der Pflegestufe 2 oder 3 muss dabei vorliegen
- Ein bestimmter Grad der Behinderung (nach Bundesversorgungsgesetz oder Minderung der Erwerbsfähigkeit nach dem SGB VII) liegt vor
- Eine kontinuierliche medizinische Versorgung ist erforderlich, da ansonsten eine lebensbedrohliche Verschlimmerung, Verminderung der Lebenserwartung oder dauernde Beeinträchtigung der Lebensqualität durch die Krankheit zu erwarten ist.

Die gesetzliche Krankenversicherung hat für diese chronisch kranken Versicherungsnehmer Härtefallregelungen geschaffen, die Auswirkungen auf die Höhe der Zuzahlungen seitens des Versicherten hat. Somit haben schwerwiegend chronisch Kranke nur eine Zuzahlung in Höhe von einem Prozent der Belastungsgrenze zu leisten.