
Chronische
Erkrankung
Was versteht man unter Chronischer Erkrankung ?
Grundsätzlich ist hierunter
eine langanhaltende und dabei zumeist schwer heilbare Krankheit
zu verstehen. Vom gemeinsamen Bundesausschuss wurde folgender
Personenkreis definiert:
- Personen, die wegen der gleichen
Krankheit in ärztlicher Dauerbehandlung sind
- Pflegebedürftigkeit der Pflegestufe 2 oder 3 muss dabei
vorliegen
- Ein bestimmter Grad der Behinderung (nach Bundesversorgungsgesetz
oder Minderung der Erwerbsfähigkeit nach dem SGB VII) liegt
vor
- Eine kontinuierliche medizinische Versorgung ist erforderlich,
da ansonsten eine lebensbedrohliche Verschlimmerung, Verminderung
der Lebenserwartung oder dauernde Beeinträchtigung der Lebensqualität
durch die Krankheit zu erwarten ist.
Die gesetzliche Krankenversicherung
hat für diese chronisch kranken Versicherungsnehmer Härtefallregelungen
geschaffen, die Auswirkungen auf die Höhe der Zuzahlungen
seitens des Versicherten hat. Somit haben schwerwiegend chronisch
Kranke nur eine Zuzahlung in Höhe von einem Prozent der Belastungsgrenze
zu leisten.