
Die
Bundesknappschaft
Beschäftigte in knappschaftlichen
Betrieben sind in der knappschaftlichen Krankenversicherung pflichtversichert.
Träger ist die rund 1,1 Millionen Mitglieder umfassende Bundesknappschaft.
Die Leistungen der Vereinigung sind mit dem Leistungskatalog der
gesetzlichen Krankenversicherung gleichzusetzen. Dieser Versicherungsträger
genzt sich dadurch von anderen ab, weil hier kein Befreiungsrecht
für Angestellte mit Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze
besteht. Statt der kassenärztlichen Behandlung können
pflicht- oder freiwillig versicherte Angestellten auch eine privatärztliche
Behandlung in Anspruch nehmen (incl. deren familienversicherten
Angehörigen).
Die knappschaftliche Krankenversicherung
erstattet ambulant bei privatärztlicher Behandlung die Kassensätze
der Bundesknappschaft. Bei Behandlung auf der Krankenstation werden
die Wahlleistungen im Zweibettzimmer eines Knappschaftskrankenhauses
erstattet. Möchte der Versicherte in einem anderen Krankenhaus
versorgt werden, können weitere Kosten entstehen. Sonderleistungen
bei Rentnern entfallen, sie haben lediglich Anspruch auf die allgemeinen
Krankenhausleistungen. Ein zusätzlicher 3%iger Beitrag abhängig
vom Einkommen ermöglicht weiter die Versorgung als Privatpatient
im Krankenhaus.