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Die Bundesknappschaft

Beschäftigte in knappschaftlichen Betrieben sind in der knappschaftlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Träger ist die rund 1,1 Millionen Mitglieder umfassende Bundesknappschaft. Die Leistungen der Vereinigung sind mit dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung gleichzusetzen. Dieser Versicherungsträger genzt sich dadurch von anderen ab, weil hier kein Befreiungsrecht für Angestellte mit Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze besteht. Statt der kassenärztlichen Behandlung können pflicht- oder freiwillig versicherte Angestellten auch eine privatärztliche Behandlung in Anspruch nehmen (incl. deren familienversicherten Angehörigen).

Die knappschaftliche Krankenversicherung erstattet ambulant bei privatärztlicher Behandlung die Kassensätze der Bundesknappschaft. Bei Behandlung auf der Krankenstation werden die Wahlleistungen im Zweibettzimmer eines Knappschaftskrankenhauses erstattet. Möchte der Versicherte in einem anderen Krankenhaus versorgt werden, können weitere Kosten entstehen. Sonderleistungen bei Rentnern entfallen, sie haben lediglich Anspruch auf die allgemeinen Krankenhausleistungen. Ein zusätzlicher 3%iger Beitrag abhängig vom Einkommen ermöglicht weiter die Versorgung als Privatpatient im Krankenhaus.