Die Bürgerversicherung ist ein Reformmodell, das im Jahr 2002
von der Bundesregierung ins Leben gerufenen wurde. Hiermit sollte
die langfristige Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung
sichergestellt werden. Die Gesamtheit der Bürger, auch Beamte,
Selbstständige und Besserverdiener sollen in die Solidargemeinschaft
der gesetzlichen Krankenversicherung einzahlen. Die Krankenversicherung
als Pflichtversicherung sollte mit individuellen Beiträgen
realisiert werden. Die Finanzbasis wird bei dieser Idee auf alle
Einkunftsarten (incl. Zinsen, Mieteinnahmen, Aktiengewinne) erweitert.
Die Beitragsbemessungsgrenze steigt bei der Bürgerversicherung
von 3.487,50 € (2004) auf cirka 5.100 €. Die hat zur Konsequenz
der Wechsel in die private Krankenversicherung für Bezieher
höherer Einkommen nicht mehr möglich wäre. Somit
ist das Ende der bisherigen parallelen Systeme von PKV und GKV mit
der Bürgerversicherung einhergehend. Ohne Zweifel wäre
der Vorteil hier auf der Seite der GKV, denn das Modell hat den
Vorteil, dass auf mehr Einkommen Beiträge bezahlt werden. Die
Finanzbasis der Krankenkassen wird durch höhere Einnahmen nachhaltig
gestärkt.