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Bürgerversicherung





Bürgerversicherung


Die Bürgerversicherung ist ein Reformmodell, das im Jahr 2002 von der Bundesregierung ins Leben gerufenen wurde. Hiermit sollte die langfristige Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung sichergestellt werden. Die Gesamtheit der Bürger, auch Beamte, Selbstständige und Besserverdiener sollen in die Solidargemeinschaft der gesetzlichen Krankenversicherung einzahlen. Die Krankenversicherung als Pflichtversicherung sollte mit individuellen Beiträgen realisiert werden. Die Finanzbasis wird bei dieser Idee auf alle Einkunftsarten (incl. Zinsen, Mieteinnahmen, Aktiengewinne) erweitert. Die Beitragsbemessungsgrenze steigt bei der Bürgerversicherung von 3.487,50 € (2004) auf cirka 5.100 €. Die hat zur Konsequenz der Wechsel in die private Krankenversicherung für Bezieher höherer Einkommen nicht mehr möglich wäre. Somit ist das Ende der bisherigen parallelen Systeme von PKV und GKV mit der Bürgerversicherung einhergehend. Ohne Zweifel wäre der Vorteil hier auf der Seite der GKV, denn das Modell hat den Vorteil, dass auf mehr Einkommen Beiträge bezahlt werden. Die Finanzbasis der Krankenkassen wird durch höhere Einnahmen nachhaltig gestärkt.