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Bonuslösungen und Bonuspunkte


DDie Krankenkassen haben durch das GKV-Modernisierungsgesetz seit dem 1.1.2004 die Möglichkeit ihren Kunden (Versicherte) Bonuslösungen zu gewähren. Hierfür muss die Teilnahme an Vorsorgeuntersuchungen und Präventionsmaßnahmen oder an einer betrieblichen Gesundheitsförderung nachgewiesen werden.

Warum räumen die Krankenkassen dem Versicherten Vergünstigungen ein?

Die Krankenkassen gehen diesen Schritt aus dem Grund, um die Eigenverantwortung der Versicherten zu sensibilisieren und die bisher vernachlässigte Inanspruchnahme von Präventionsleistungen zu fördern. Auch unter dem Wettbewerbsgesichtspunkt sind die Programme für die Krankenkassen hinsichtlich des Punktes Akquise von Neukunden und Kundenbindung nicht zu vernachlässigen.

Welche Maßnahmen gehören zu den Bonuslösungen?

Grundsätzlich ist die Gestaltung der Bonusgewährung von der Krankenkasse völlig frei zu gestalten. Die regelmäßige Teilnahme von Früherkennungsmaßnahmen oder Leistungen der Primärprävention gehören unabdingbar dazu.

Wie wird die Teilnahme der Maßnahmen überprüft?

Die Überprüfung wird durch ein Bonusheft sichergestellt, das man von seiner Krankenkasse erhält. In dem Heft quittiert der Arzt oder Dienstleister die erfüllten Leistungsvoraussetzungen.

Welche Vorteile hat die Bonuslösung?

Die erzielten Bonuspunkte können vielerlei Zwecke zugeführt werden. Hier stehen von gesundheitsorientierten Sachprämien, Geldprämien bis zu einer Beitragsermäßigung verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung. Darüber hinaus können auch besonderen Versorgungsformen, wie z.B. die hausarztkonzentrierte Versorgung durch Bonuslösungen gefördert werden.