
Bonuslösungen
und Bonuspunkte
DDie Krankenkassen haben durch das GKV-Modernisierungsgesetz seit
dem 1.1.2004 die Möglichkeit ihren Kunden (Versicherte) Bonuslösungen
zu gewähren. Hierfür muss die Teilnahme an Vorsorgeuntersuchungen
und Präventionsmaßnahmen oder an einer betrieblichen
Gesundheitsförderung nachgewiesen werden.
Warum räumen die Krankenkassen
dem Versicherten Vergünstigungen ein?
Die Krankenkassen gehen diesen Schritt aus dem Grund, um die Eigenverantwortung
der Versicherten zu sensibilisieren und die bisher vernachlässigte
Inanspruchnahme von Präventionsleistungen zu fördern.
Auch unter dem Wettbewerbsgesichtspunkt sind die Programme für
die Krankenkassen hinsichtlich des Punktes Akquise von Neukunden
und Kundenbindung nicht zu vernachlässigen.
Welche Maßnahmen gehören
zu den Bonuslösungen?
Grundsätzlich ist die Gestaltung
der Bonusgewährung von der Krankenkasse völlig frei
zu gestalten. Die regelmäßige Teilnahme von Früherkennungsmaßnahmen
oder Leistungen der Primärprävention gehören unabdingbar
dazu.
Wie wird die Teilnahme der Maßnahmen
überprüft?
Die Überprüfung wird
durch ein Bonusheft sichergestellt, das man von seiner Krankenkasse
erhält. In dem Heft quittiert der Arzt oder Dienstleister
die erfüllten Leistungsvoraussetzungen.
Welche Vorteile hat die Bonuslösung?
Die erzielten Bonuspunkte können
vielerlei Zwecke zugeführt werden. Hier stehen von gesundheitsorientierten
Sachprämien, Geldprämien bis zu einer Beitragsermäßigung
verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung. Darüber
hinaus können auch besonderen Versorgungsformen, wie z.B.
die hausarztkonzentrierte Versorgung durch Bonuslösungen
gefördert werden.