Der Rentenversicherer muss in Form eines anfechtbaren Bescheides
gegenüber dem Berechtigten eine Leistung ablehnen oder bewilligen.
Der Rentenbescheid der eine Rentenleistung entweder ganz oder teilweise
bewilligt ist hier für ein Beispiel und muss mit einem Rechtsmittel
versehen sein, mit dem ggf. auch eine gerichtliche Überprüfung
möglich ist.