Nur bis zum 31. März des Jahres, das dem Jahr folgt, können
normalerweise freiwillige Beiträge gezahlt werden. Das bedeutet,
dass die Beiträge für das Kalenderjahr 2006 bis zum 31.03.2007
gezahlt werden können.
Es gibt in bestimmten Fällen jedoch die Möglich, auch
für weiter zurückliegende Zeiten freiwillige Beiträge
nachzuzahlen. Nachzahlungsmöglichkeiten bestehen z.B. für
Zeiten der schulischen Ausbildung nach dem 16. Lebensjahr, die nicht
als Anrechnungszeiten berücksichtigt werden können..
Für bestimmte Personengruppen gibt es eigene Regelungen.