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Beitragsnachzahlung



Beitragsnachzahlung


Nur bis zum 31. März des Jahres, das dem Jahr folgt, können normalerweise freiwillige Beiträge gezahlt werden. Das bedeutet, dass die Beiträge für das Kalenderjahr 2006 bis zum 31.03.2007 gezahlt werden können.
Es gibt in bestimmten Fällen jedoch die Möglich, auch für weiter zurückliegende Zeiten freiwillige Beiträge nachzuzahlen. Nachzahlungsmöglichkeiten bestehen z.B. für Zeiten der schulischen Ausbildung nach dem 16. Lebensjahr, die nicht als Anrechnungszeiten berücksichtigt werden können..
Für bestimmte Personengruppen gibt es eigene Regelungen.